Zinsfreibetrag

Was versteht man unter dem Zinsfreibetrag?

Jeder Verbraucher möchte mit seiner Geldanlage eine möglichst hohe Rendite erzielen. Gute Renditen lassen sich meist durch hohe Zinserträge erwirtschaften. Das Problem ist jedoch, dass der Staat natürlich an allen Erträgen, die Verbraucher erzielen, beteiligt werden möchte. Aus diesem Grund müssen Kunden Steuern auf Kapitalerträge zahlen. Für Zinserträge fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an, die 25 % beträgt. Von jeder Zinsgutschrift werden also 25 % an den Staat abgeführt. Bekommt ein Anleger zum Beispiel 1.000,00 EUR Zinsen gutgeschrieben, so führt das Kreditinstitut davon automatisch 250,00 EUR an das Finanzamt ab. Die effektive Gutschrift beträgt also nur noch 750,00 EUR. Der Staat hat jedem Bürger jedoch einen sogenannten Zinsfreibetrag eingeräumt. Mit diesem Freibetrag können sich Verbraucher bis zu einer bestimmten Grenze vor der Besteuerung ihrer Kapitalanlage schützen.

Mit einem Freistellungsauftrag Erträge aus einer Kapitalanlage von der Steuer befreien

Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, bei seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu stellen. Mit diesem Freistellungsauftrag können bei Ledigen Zinserträge bis zu einer Höhe von 801,00 EUR von der Steuer befreit werden. Der Zinsfreibetrag kann jedoch auch höher ausfallen. Bei Verheirateten beträgt er 1.602,00 EUR. Der Freibetrag kann nur dann ausgenutzt werden, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank, bei der die Zinserträge anfallen, gestellt wurde. Ohne entsprechenden Auftrag werden die Kapitalerträge komplett versteuert.

In vorgenanntem Beispiel wirkt sich der Freibetrag deutlich auf die Besteuerung der Geldanlage aus. Ein Lediger, der 1.000,00 EUR Zinserträge erhält und einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801,00 EUR gestellt hat, muss demnach nur noch 199,00 EUR versteuern. Vom Kreditinstitut werden in diesem Fall lediglich 49,75 EUR Steuern an das Finanzamt abgeführt. Der ledige Kunde erhält eine Zinsgutschrift in Höhe von 950,25 EUR. Verheiratete können den doppelten Betrag freistellen und müssen in vorgenanntem Beispiel daher keine Steuern zahlen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Freibeträge regelmäßig zu prüfen und eventuell anzupassen.