Eigentumsübergang beim Immobilienkauf

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie beschlossen haben und Ihnen Ihre Bank auch die Zusage der Immobilienfinanzierung gegeben hat, müssen Sie den Immobilienkauf vor einem Notar beurkunden lassen. In diesem Vertrag sind alle Details über den Kauf geregelt, oder anders gesagt: Alles, was Sie zuvor mit dem Verkäufer oder Makler mündlich besprochen haben, gilt nur dann, sollte es auch im notariellen Kaufvertrag stehen, so unter anderem auch der Eigentumsübergang.

Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch

Ein wichtiges Detail im Zusammenhang mit der Immobilie verkaufen in Hamburg ist der Zeitpunkt, an dem die Immobilie auch rechtlich den Besitzer wechselt. Er wird auch Eigentumsübergang genannt. Rechtlich bindend Eigentümer sind Sie erst dann, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Das ist erfahrungsgemäß immer später als der im Kaufvertrag genannte Tag der Übergabe. Dennoch ist für Sie der im Vertrag benannte Tag der Tag, an dem Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause bekommen. Ab da beginnt für Sie die Verpflichtung, für die Immobilie zu sorgen.

Notwendigkeit einer Auflassungsvormerkung beim Eigentumsübergang

Durch die bereits erwähnte lange Bearbeitungszeit im Grundbuchamt einerseits und der Tatsache, dass Sie auch der einzige wirkliche Eigentümer der Immobilie sind, sollten Sie Ihre spätere Besitzung auch im Grundbuch absichern lassen. Dies geschieht durch Eintragung einer so genannten Auflassungsvormerkung. Wenn dieser Vermerk im Grundbuch eingetragen ist – und das geschieht in der Regel binnen weniger Tage nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages – dann können Sie sicher sein, nach pünktlicher Zahlung des Kaufpreises, auch der tatsächliche und rechtliche Eigentümer der Immobilie zu sein. Der Verkäufer hat somit kein Recht, nach Eintragung der Auflassungsvormerkung mit einem anderen potenziellen Interessenten in Kaufverhandlungen zu treten. Tut er es doch, hat dieser Interessent keinen Anspruch auf die Immobilie, auch wenn dieser z.B. einen höheren Kaufpreis bietet oder er den Eigentumsübergang zu einem früheren Zeitpunkt realisieren kann.

Um insofern auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie in jedem Fall auf die Eintragung einer Eigentumsvormerkung bestehen, damit Ihnen vor dem eigentlichen Eigentumsübergang nichts passiert. Zwar müssen Sie die Kosten für die Eintragung und spätere Löschung tragen, doch sind diese auf das ohne Vormerkung eingehende Risiko eher gering und gut demnach investiert.