Arten der Grundbucheintragung

Wissenswertes über den Grundbuchauszug

Das Grundbuch ist eine Übersicht über die mit Grundstücken verbundenen Rechte und Pflichten. Es wird durch das Grundbuchamt geführt, das in Deutschland meist bei den Amtsgerichten eingegliedert ist. Das Grundbuchamt Hamburg ist je von der Objektadresse abhängig. Interessenten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (beispielsweise beim Immobilie verkaufen in Hamburg), können jederzeit Einsicht beim Grundbuchamt nehmen. Meist lassen sie sich nach der Einsichtnahme einen Grundbuchauszug erstellen, die im Grundbuchamt zwischen 10 und 18 Euro kosten. Mit dem Grundbuchauszug verfügen sie dann über ein Dokument, bei dem sehr detailliert die Rechte und Pflichten aus dem Grundstückbesitz abgeleitet werden können.

Inhalte des Grundbuchauszuges

Zentraler Aspekt der Eintragungen ist das Eigentumsrecht: Wem gehört das Grundstück und unter welchen Voraussetzungen kann der Eigentümer sein Eigentum ausüben. Mit dem Eigentumsrecht sind allerdings nicht nur Rechte verbunden. Die Pflichten des Eigentümers ergeben sich aus den Einträgen, die im Zusammenhang mit den Begriffen Hypothek, Grundschuld, Wohnrechte und Wegerechte stehen. Diese sind dann komplett in dem Grundbuchauszug aufgelistet.

Erklärung der Grundbucheintragungen

Diese Arten der Grundbucheintragungen können wie folgt differenziert werden:
• Hypothek: Hierbei handelt es sich um eine Sicherung für einen Kredit, der meist durch den Erwerb des Grundstücks zustande gekommen ist.
• Grundschuld: Dieser Eintrag ist allgemeiner gefasst. Er belastet das Grundstück mit einer Forderung in allgemeiner Höhe, die auch von sehr unterschiedlichen Geldgebern in Anspruch genommen werden kann. Die Grundschuld ist flexibler und kann bei einer Umfinanzierung durch einen neuen Kreditgeber sehr nützlich sein.
• Wohnrechte: Ehemalige oder aktuelle Nutzer des Gebäudes oder des Grundstücks können Wohnrechte (auch auf Lebenszeit) für sich oder ihre Angehörigen in einer Immobilie reservieren. Das Eigentum lässt dem Käufer zwar alle Handlungsmöglichkeiten; bei einem Verkauf ist aber sichergestellt, dass die Wohnrechte auch vom Käufer übernommen werden.
• Wegerechte: Manchmal können Nachbarn nur zu ihrem Grundstück kommen, wenn sie über das gekaufte Grundstück gehen oder fahren können. Diese Rechte sind dauerhaft dokumentiert und werden auch bei einem Eigentümerwechsel übertragen

Veränderungen im Grundbucheintrag

Veränderungen an den Eintragungen eines Grundbuchs kommen im Regelfall nur durch einen notariellen Vertrag zustande. Deshalb wird der Notar zeitnah nach einem Vertrag die entsprechende Änderung veranlassen und für den Eintrag oder die Löschung sorgen. Bei einer Grundschuld kann meist auf eine mit Kosten verbundene Löschung verzichtet werden. Denn die Grundschuld für einen vollständig bezahlten Kredit ist nicht mit Nachteilen für den Eigentümer verbunden. Er kann sie jederzeit für eine Neufinanzierung verwenden.

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